Mit den persönlichen Veränderungen bei einer Scheidung sind immer auch eine große Anzahl rechtlicher Regelungen und Bedingungen verbunden, die es zu einzuhalten gilt. Um Ihnen den Weg zu erleichtern, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit online Ihren Scheindungsantrag auszufüllen und uns mit der Berbeitung Ihrer Scheidung zu beauftragen.

Weitere Unterlagen

Zur Bearbeitung des Scheidungsantrages benötigen wir zusätzlich folgende Formulare von Ihnen:

Vollmacht Familienrechts-Angelegenheiten

Vollmacht-D-FamR.pdf [67,8 kB]

Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse

PKH_VKH_Formular.pdf [605,9 kB]

Fragebogen zum Versorgungsausgleich

VA-Fragebogen.pdf [321,4 kB]

Online-Scheidungsformular

Personendaten

Welcher Ehegatte will den Scheidungsantrag stellen?

(auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten)

Ehefrau

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort der Ehefrau an, egal ob sie dort auch gemeldet ist.

Ehemann

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort des Ehemannes an, egal ob er dort auch gemeldet ist.

Letzte gemeinsame Anschrift

Heiratsdaten

Bitte geben Sie hier Ort und Datum der standesamtlichen Eheschließung ein. Die Heiratsregisternummer finden Sie auf Ihrer Heiratsurkunde oder im Familienbuch.

Trennungsdaten

Tragen Sie bitte das Datum ein, ab dem Sie sich dauerhaft von Ihrem Ehepartner getrennt haben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung (Trennung von Tisch und Bett) reicht aus. WICHTIG: Die zurückliegende Trennungszeit bei Einreichen Ihres Ehescheidungs-Antrages muss rund 10 Monate betragen!

Wer ist aus der Ehewohnung ausgezogen?

Ehegemeinschaftliche Kinder

Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder?

Bei wem halten sich die Kinder regelmäßig auf?

Wie soll das elterliche Sorgerecht geregelt werden?

Der Gesetzgeber sieht im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht vor. Ein gesonderter Antrag hierzu also nicht erforderlich ist. Bei einverständlicher Ehescheidung mit nur einem Anwalt kann eine abweichende Regelung beantragt werden, jedoch nur von dem Ehepartner, der den Scheidungsantrag eingereicht hat. Dieser kann auch nur die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich selbst beantragen.

Zustimmung des Ehegatten

Stimmt Ihr Ehegatte der Ehescheidung zu?

Versorgungsausgleich

Wurde der Versorgungsausgleich mittels notarieller Vereinbarung ausgeschlossen?

Falls eine vor einem Notar geschlossene Vereinbarung die Durchführung des Versorgungsausgleiches im Falle der Scheidung ausschließt, ist das Familiengericht an diese Regelung gebunden, sofern sie bei Einreichen Ihres Scheidungsantrages mindestens ein Jahr alt ist.

Soll bei Gericht Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleiches gestellt werden?

Voraussetzung ist, dass die Ehe nur von kurzer Dauer war, beide Ehegatten berufstätig waren und Ihr Ehepartner einen Ausschluss des Versorgungsausgleiches zustimmt. Ein Ausschluss kann unter Umständen auch dann in Betracht kommen, wenn nur ein Ehegatte während der Ehe durchgehend rentenversichert war, während der andere studiert hat oder selbstständig war. Ob der Ausschluss genehmigt wird, liegt letztlich alleine im richterlichen Ermessen.

Scheidungsfolgesachen

Existiert ein notarieller Ehevertrag oder eine notarielle Ehescheidungsfolgenvereinbarung?

Wie lauten Ihre Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt?

Wie lauten Ihre Vereinbarungen zum Kindesunterhalt?

Wie wird das Umgangsrecht für Kinder vereinbart?

Was wird aus der Ehewohnung?

Wie wird der Hausrat aufgeteilt?

Wie ist der Zugewinnausgleich geregelt?

Sind zwischen den Ehegatten Prozesse anhängig?

Berufe & Einkommen
Kontakt
Gerichts- und Anwaltskosten

Vergütung

Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.

Anfallende Kosten

Erst mit Versendung dieses Formulars sowie einer im Original unterschriebenen Vollmacht und ggf. VKH-Antrag fertige ich einen Scheidungsantrag. Mit dem Entwurf Ihres Ehescheidungsantrages erhalten Sie meine Kostenliquidation über die einzuzahlenden Gerichtskosten und einen angemessenen Vorschuss auf mein Anwaltshonorar. Überweisen Sie diese Kosten bitte auf mein Kanzleikonto. Unmittelbar nach Zahlungseingang werde ich Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Wenn die Einreichung Ihres Ehescheidungsantrages eilt, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf. Ich teile Ihnen dann die Höhe der Kosten und meine Bankverbindung mit, sodass Sie die Zahlung sofort veranlassen und wir schnellst möglich mit der Bearbeitung des Antrages beginnen können.

Vollmacht & Text

Vollmachterteilung zur Prozessführung im Scheidungsverfahren

* Pflichtfelder

Hinweise

Bitte übermitteln Sie uns dieses Formular

  • online (Button "Senden" anklicken)
  • oder per Fax an   03631 - 46 59 221
  • oder per Post an unsere Büroanschrift

Formular ausdrucken

Mit dem Absenden Ihres Ehescheidungsformulars werden die von Ihnen gemachten Angaben bei mir gespeichert. Selbstverständlich unterliegen Ihre Daten der strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Ort, Datum   Unterschrift

Kontakt

Susann N. Döring
Rechtsanwältin
Stolberger Straße 60
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 - 46 59 220
Fax: 03631 - 46 59 221
E-Mail senden

Render-Time: 0.192604