Scheidungskosten - jetzt Kosten-Check machen.
Ihre Scheidungskosten werden immer einkommensabhängig berechnet. Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus: Rechtsanwaltskosten (1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr zzgl. Post-/ Telekommunikationspauschale, evtl. Fahrt- und Abwesenheitskosten und gesetzl. MwSt.) und Gerichtskosten (2,0 Gebühren).
Berechnen Sie jetzt Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten.
Hinweis zu den Gebühren: Die Gebühren richten sich nach dem RVG und sind abhängig vom Gegenstandswert, d.h. von den zum Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünften (Nettoeinkommen Ehemann + Nettoeinkommen Ehefrau) x 3 + 1000,00 €* pauschal für den Anwalt (* kann sich entsprechend der Anzahl der Anrechte noch verändern - pro Anrecht 10% vom Einkommen).
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