Es macht Sinn, jemanden nach dem Weg zu fragen, der die richtige Richtung kennt.
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In Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer und dem dort angegliederten Zentralen Vorsorgeregister ermöglichen wir Ihnen eine kostengünstige und dauerhafte Registrierung. Die Eintragung in das Register bietet für Sie optimale Rechtssicherheit und Berücksichtigung Ihrer Wünsche im Zusammenhang mit individuell bestimmter Vorsorge für den „Ernstfall".

Ebenfalls dient es der schnelleren und zuverlässigen Information der Betreuungsgerichte über vorhandene Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen). Dadurch können im Interesse der Betroffenen unnötige Betreuungen vermieden werden.

Wir beraten Sie zu diesen Themen allumfassend und fertigen Ihre individuellen Erklärungen an. Nach Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister erhalten Sie Ihre persönliche ZVR-Card, eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die Sie täglich mit sich führen können.

Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Eine solche kann nicht nur infolge Alters oder Gebrechlichkeit eintreten, sondern auch durch Krankheit oder plötzliche Notsituationen.

Damit Vorsorgevollmachten im Fall des Falles auch zur Geltung kommen, sollten diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. So werden die Anordnung unnötiger gesetzlicher Betreuungen und/oder die Bestellung nicht gewünschter Personen als Betreuer effektiv vermieden. Denn die Betreuungsgerichte fragen das Zentrale Vorsorgeregister elektronisch ab, bevor ein Betreuungsverfahren durchgeführt wird. Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden sind die Betreuungs- und die Patientenverfügung; diese Instrumente können mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung, wird auch Patiententestament genannt. Hiermit können Sie Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall äußern, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. Da die Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird.

Denn der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Sie muss mindestens schriftlich abgefasst werden. Die notarielle Form bietet darüber hinaus Sicherheit bezüglich der Identitätsfeststellung und Dokumentation der Geschäftsfähigkeit.

Weitere Informationen: www.vorsorgeregister.de

Kontakt

Susann N. Döring
Rechtsanwältin
Stolberger Straße 60
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 - 46 59 220
Fax: 03631 - 46 59 221
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